Immer gut aufgehoben.

Kurzzeitbetreuung für erwachsene Menschen mit Behinderung in Schwaben

Die Stiftung Sankt Johannes bietet in Marxheim im Schloß (Schloßstr. 8, 86688 Marxheim) einen Kurzzeitbetreuungsplatz an. Der Platz ist konzipiert für Menschen mit erworbener Hirnschädigung, jedoch auch geeignet für Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung.

Die Kurzzeitbetreuung kann für maximal 6 Wochen in Anspruch genommen werden.

Anspruchsberechtigt für Leistungen der Kurzzeitbetreuung im Rahmen dieses Modellprojektes sind Menschen mit Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 SGB IX, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe nach § 90 erfüllt werden kann.

Aufgabe der Kurzzeitbetreuung von Menschen mit Behinderung ist die Sicherstellung der Versorgung und Betreuung der Menschen, wenn:

  1. die Hauptbezugs-/ betreuungsperson vorübergehend ausfällt (z.B. durch Krankheit)
  2. die Hauptbezugs-/ betreuungsperson eine zeitlich begrenzte, aber umfassende Entlastung benötigt (z.B. Urlaub)
  3. aus nicht vorhersehbaren Gründen die Versorgung und Betreuung des Menschen mit Behinderung im häuslichen Bereich nicht mehr möglich ist