Angehörigenbeirat

Für Menschen mit Behinderungen spielen Elternhaus, Familie und andere Bezugspersonen bei der Entwicklung und Förderung eine wichtige Rolle. Der Angehörigen-Beirat der Stiftung Sankt Johannes ist Bindeglied zwischen gesetzlichen Vertretern, Angehörigen und der Stiftung Sankt Johannes. Ziel des Beirates ist, aus dem gemeinsamen Interesse heraus, Menschen mit Behinderungen mit ihren Anliegen zu begleiten und zu vertreten. Der Beirat bezieht Eltern, Angehörige und gesetzliche Betreuer als Partner in das Leben ihrer Betreuten ein.

 

Bewohnervertretung

Wir vertreten die Interessen aller Menschen, die in den Wohneinrichtungen von Sankt Johannes leben. Jeder kann sich an uns wenden, z. B. bei Fragen zur Wohnung, zum Personal oder auch für Verbesserungsvorschläge und Kritik. Wir nehmen eine wichtige Vertrauensrolle wahr und bringen uns in die Gremienarbeit der Stiftung Sankt Johannes mit ein.