Gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132 g SGB V
Es besteht die Möglichkeit einer Gesprächsbegleitung /-beratung bezüglich der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132g SGB V für alle gesetzlich versicherten stationären Klienten und externen Werkstattbesucher.
In diesem kostenfreien Beratungsprozess werden rechtliche Instrumente, wie z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung sowie Themen, wie z.B.: Wie möchte ich versorgt werden - was ist mir wichtig, wenn ich mich nicht mehr äußern kann - angesprochen und schriftlich in einer Willenserklärung festgehalten.
Dadurch wird das Recht auf Selbstbestimmung des Klienten erhöht und entlastet die Angehörigen/Betreuer in einer Krisensituation.
Ziel ist es, Klienten in der letzten Lebensphase so zu begleiten, wie sie es sich wünschen.
Ingeborg Berger
Qualifizierte Beraterin, für die gesundheitliche Vorsorge letzte Lebensphase
Waltraud Griebel
Qualifizierte Beraterin, für die gesundheitliche Vorsorge letzte Lebensphase
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Ingeborg Berger
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