Ihr Weg mit uns zum staatlich anerkannten Heilerziehungspflegehelfer (m/w/d)

Sie wünschen sich, Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in den verschiedensten Lebenssituationen zu begleiten? Dann ist die Ausbildung zum Heilerziehungspflegehelfer für Sie genau das Richtige!

Abschluss

Nach dem erfolgreichen Abschluss tragen Sie die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegehelferin / Staatlich anerkannter Heilerziehungspflegehelfer“.

Als freiwillige Leistung des Freistaates Bayern erhalten Sie gleichzeitig eine Meisterprämie von derzeit 3000,- Euro. 

Außerdem erwerben Sie den Mittleren Bildungsabschluss. Dadurch erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzung für die Ausbildung zum Heilerziehungspfleger. Eine Ausbildungsverkürzung auf zwei Jahre ist dort möglich.

Berufsfeld

Als staatlich anerkannter Heilerziehungspflegehelfer arbeiten Sie unter Anleitung einer Fachkraft unter anderem in der Assistenz, Beratung, Begleitung, Pflege, Bildung von Menschen mit unterschiedlichsten Benachteiligungen in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Ausbildungsumfang

  • Ausbildungsdauer: 1 Jahr
  • Duale Ausbildung: Ausbildungsvertrag mit der Fachschule und in einer Praxisstelle
  • Ausbildungsbeginn: 01.09. des jeweiligen Jahres
  • Ausbildungsvergütung: wird von der jeweiligen Praxisstelle festgelegt - in der Stiftung Sankt Johannes entsprechend der AVR der Caritas

Kosten der Ausbildung

Es besteht Schulgeldfreiheit.

Die Schule ist gemäß den Richtlinien der AZAV zertifiziert. Unter besonderen Voraussetzungen ist daher eine Förderung durch die Agentur für Arbeit möglich. Nähere Informationen erfragen Sie bitte an unserem Bildungszentrum.

Zugangsvoraussetzungen

  • mindestens Haupt- bzw. Mittelschulabschluss UND
  • mindestens zweijährige einschlägige berufliche Tätigkeit (für Abiturienten ein Jahr) ODER 
  • abgeschlossene, mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung ODER
  • abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit ODER
  • mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts
  • Praxisstelle

Als einschlägige Berufstätigkeit können auch der Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr anerkannt werden.

Sie sind sich noch nicht sicher, ob Sie sich für eine Tätigkeit im Heilerziehungsbereich geeignet fühlen? Gern geben wir Ihnen die Möglichkeit zu einem zweitägigen Infopraktikum in der Stiftung Sankt Johannes. Bitte kontaktieren Sie uns unter Tel 09097 809 888

Alles zum Herunterladen

Ausbildungsinformationen HEP-Hilfe
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Bewerbungsbogen
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