Das Bundesteilhabegesetz von 2017 schreibt für die Ergänzende und unabhängige Teilhabeberatung vor, dass die Rolle eines Peer-Beraters künftig nicht nur von Beratern mit pädagogischer Ausbildung ausgeübt werden soll. Auch Menschen, die von einer Behinderung betroffen sind können Peer-Berater werden.
Die erste Peerberaterschulung für Menschen mit Lernschwierigkeiten im ganzen süddeutschen Raum wurde nun erfolgreich abgeschlossen.
https://www.caritas-augsburg.de/…/mit-schulung-die-ersten-i…