Der Werkstattrat

 

Der Werkstattrat vertritt die Interessen unserer Beschäftigten in den Werkstätten Marxheim, Donauwörth und Rain. Er hat das Recht, in der Werkstatt bei den Angelegenheiten, die die Bedürfnisse und Interessen der Menschen mit Behinderung betreffen, mitzuwirken. Der Werkstattrat steht deshalb in engem Kontakt mit dem Werkstattleiter. 

Die Wekrstättenmitwirkungsverordnung regelt diese Rechte, z. B. Mitsprache bei

  • Ordnung und Verhalten in der Werkstatt (Werkstattordnung)
  • Arbeits- und Pausenzeiten
  • Entgelt- und Urlaubsfragen
  • Neu-, Umbau- und Erweiterungsmaßnhmen
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz und
  • Verpflegungsangebot

Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den Menschen mit Behinderung im Arbeitsbereich der Werkstatt gewählt.