Der Angehörigenbeirat

Für Menschen mit Behinderungen spielen Elternhaus, Familie und andere Bezugspersonen bei der Entwicklung und Förderung eine wichtige Rolle. 

Der Angehörigenbeirat der Stiftung Sankt Johannes ist Bindeglied zwischen gesetzlichen Vertretern, Angehörigen und der Stiftung Sankt Johannes. Ziel des Beirates ist, aus dem gemeinsamen Interesse heraus, Menschen mit Behinderungen mit ihren Anliegen zu begleiten und zu vertreten. Der Beirat bezieht Eltern, Angehörige und gesetzliche Betreuer als Partner in das Leben ihrer Betreuten ein.